Als versichert gelten Unfälle in Zusammenhang mit der Yachtführung sowie Bergung aus Seenot, inklusive Bergungskosten nach Unfall sowie Suche und Bergung bei Seenot (auch zur Verhinderung von Unfällen!)
- bei dauernder Invalidität
- oder im Todesfall
Als versichert gelten Unfälle in Zusammenhang mit der Yachtführung sowie Bergung aus Seenot, inklusive Bergungskosten nach Unfall sowie Suche und Bergung bei Seenot (auch zur Verhinderung von Unfällen!)