Es ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus dem Führen einer für private Zwecke gecharterten Yacht. Als mitversichert gelten Schadenersatzverpflichtungen des Skippers gegenüber den Crewmitgliedern (ausgenommen Familie & Verwandte).
- grobe Fahrlässigkeit ist ebenfalls versicherbar
- auch die Teilnahme an Regatten ist versicherbar
- Berufsskipper, dazu zählen: Übungsleiter, Instruktor, Trainer usw. empfehlen wir den Abschluss einer Berufsskipper-Versicherung