Mit 1. Jänner 2000 wurde Ihre Berufsgruppe vom GSVG ausgenommen.
Das bedeutet für Sie als freiberuflich Tätigen einerseits Wahlfreiheit, andererseits aber auch die Verpflichtung, für den Krankheitsfall Vorsorge zu treffen – denn es besteht Versicherungspflicht für alle freiberuflichen Tätigkeiten!
WICHTIG: Die Prämien- und Leistungsunterschiede von Gruppen-Krankenversicherung für Freiberufler sind sehr groß! Wir vergleichen für Sie die Tarife und Leistungen aller in Frage kommenden Anbieter.