Charterpreisabsicherung (Sicherungsschein)

Wenn weder das gecharterte Schiff, noch ein Ersatzschiff vom Vercharterer gestellt werden kann, durch z.B.

  • Insolvenz des Vercharterers zwischen Buchung und Antritt des Törns
  • Bootsunfall oder -untergang
  • Nichtweiterleitung der Kundengelder (Bitte beachten: Nur beim Versicherer gelistete Agenturen sind versicherbar!)

springt der Versicherer ein und ersetzt den finanziellen Schaden.