Charterpreisabsicherung (Sicherungsschein)
Wenn weder das gecharterte Schiff, noch ein Ersatzschiff vom Vercharterer gestellt werden kann, durch z.B.
- Insolvenz des Vercharterers zwischen Buchung und Antritt des Törns
- Bootsunfall oder -untergang
- Nichtweiterleitung der Kundengelder (Bitte beachten: Nur beim Versicherer gelistete Agenturen sind versicherbar!)
springt der Versicherer ein und ersetzt den finanziellen Schaden.