Verursacht der Skipper oder seine Crew im Laufe der Charter einen Eigenschaden am Charterschiff, und aus diesem Grund ist das Schiff für den Folgecharter nicht rechtzeitig einsatzfähig ist, kann der Skipper zur Kasse gebeten werden! Versichert ist der Fall, dass Sie gesetzlich oder aufgrund des Chartervertrages für den Charterausfall in Regress genommen werden.