Bei tatsächlichen oder vermuteten strafrechtlichen Tatbeständen kann von der Behörde das Schiff „an die Kette“ gelegt werden. Durch eine hinterlegte Strafkaution kann eine einstweilige Verschonung von Strafverfolgungsmaßnahmen erreicht werden. Die Beschlagnahme kann für Sie erhebliche finanzielle Folgen haben, wenn das Schiff für eine weitere Vercharterung nicht zur Verfügung steht.